Am
1. April 2003 sind wesentliche Regelungen des Ersten und Zweiten Gesetzes
für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft getreten. Begleitend
dazu wurde das Mittelstandsförderprogramm „Kapital für
Arbeit“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingeführt.
Die für die Beratungspraxis wichtigsten Änderungen, die die
"Hartz-Gesetze" bringen, sind:
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Neuregelung
der geringfügigen Beschäftigung
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Einführung einer Gleitzone
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Änderungen bei den Sperrzeiten und den Zumutbarkeitstatbeständen
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Änderungen
im TzBfG und im AÜG
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Beitragsbefreiung
vom Arbeitgeberanteil in der Arbeitslosenversicherung
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"Ich-AG",
Mobilitätshilfen und Bildungsgutscheine.
Für eine
kompetente Beratung im Arbeits- und Sozialrecht müssen Sie die Änderungen
durch die "Hartz-Gesetze" kennen. Die Autoren, beides erfahrene
Arbeitsrechtler, erläutern die neuen Vorschriften und setzen die
Erfordernisse der "Hartz-Gesetze" praxistauglich in Checklisten
und Mustern um. Sie geben wertvolle Beratungshinweise für das Arbeitgeber-
und Arbeitnehmer-Mandat. Darüber hinaus sind die aktuellen amtlichen
Formulare abgedruckt. Mit der ausführlichen Synopse haben Sie die
zahlreichen Gesetzesänderungen unmittelbar bei der Hand.

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