Teilzeitarbeit und geringfügige
Beschäftigung spielen in der anwaltlichen Beratungspraxis eine immer
bedeutendere Rolle. So war im Jahre 2002 bereits jeder vierte Arbeitnehmer
teilzeitbeschäftigt. Und der Anteil wächst kontinuierlich.
Für Ihre tägliche Beratung im Arbeitsrecht ist daher das neue
Buch von Pauly/Osnabrügge das ideale Hilfsmittel. Denn die beiden
erfahrenen Arbeitsrechtler erläutern Ihnen kompetent alle Aspekte
der Teilzeitbeschäftigung – einschließlich der aktuellen
Änderungen durch das TzBfG.
In „Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung“
erfahren Sie:
- wie Sie bei der Vertragsgestaltung das allgemeine Arbeitsrecht auf die
besonderen Belange der Teilzeitbeschäftigten anpassen
- wie Sie bei der arbeitsvertraglichen Beratung die steuerlichen Rahmenbedingungen
angemessen berücksichtigen
- wie Sie bei der Beratung und auch im Kündigungsschutzverfahren
alle sozialversicherungsrechtlichen Fragen beachten
- wie Sie bei der Beratung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
nichts Wesentliches aus den Augen verlieren.
Im Anhang haben Sie gleich zur Hand:
- Übersichten zu Beitragssätzen, Steuersätzen und Stichtagen
- Checklisten zu den Voraussetzungen geringfügiger Beschäftigung,
der Gleitzone, dem Zusammentreffen mehrerer geringfügiger Beschäftigungen
und den Ansprüchen auf Reduzierung und Neuverteilung der Arbeitszeit
- Muster zu Arbeitsverträgen und Klageanträge
- amtliche Formulare und Richtlinien der Spitzenverbände.
Aus dem Inhalt:
Arbeitsrecht: Rahmenbedingungen der Teilzeitarbeit •Arbeitnehmereigenschaft
• Entlohnung • Arbeitszeit • Urlaub • Entgeltfortzahlung
• Mutterschutz/Elternzeit • Nebentätigkeiten •
Altersteilzeit • Beendigung und Bestandsschutz des Teilzeitarbeitsverhältnisses
• Betriebsverfassung
Anspruch auf Teilzeit und auf Verlängerung der Arbeitszeit: §
8 TzBfG, § 15 BErzGG, § 81 Abs. 5 SGB IX • Teilzeitanspruch
von Angestellten im Öffentlichen Dienst (§ 15 b BAT) •
Der Anspruch aus § 9 TzBfG (Verlängerung der Arbeitszeit)
Sozialversicherungsrecht: • Krankenversicherung • Pflegeversicherung
• Rentenversicherung • Arbeitslosenversicherung • Unfallversicherung
• Umlagen U1 und U2
Steuerliche Behandlung der Teilzeitarbeit: Allgemeine Grundsätze
für alle Teilzeitbeschäftigten
Geringfügige Beschäftigung: in und außerhalb privater
Haushalte • „Midi-Jobs“ (Gleitzone).

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